
- Unterkunft wird gestellt - nicht kostenfrei
- Unterkunft im Betrieb
- Zimmer oder Appartement zur Alleinbenutzung
- Die Personalwohnungen werden mit dem aktuell gültigen Sachbezugswert von 265€ in der Lohnabrechnung zum Abzug gebracht.
- Speisen und Getränke müssen bezahlt werden
- Speisen und Getränke müssen lediglich in der Lohnabrechnung versteuert werden. Der aktuelle Sachbezugswert dafür liegt bei 68,40€/Monat.