
- Unterkunft wird gestellt - nicht kostenfrei
- Unterkunft im Betrieb
- Zimmer oder Appartement zur Alleinbenutzung
- Zimmer muss aus steuerlichen Gründen mit dem Mindestsatz berechnet und angegeben werden;
- Speisen und Getränke müssen bezahlt werden
- Speisen und Getränke müssen aus steuerlichen Gründen gezahlt werden, aber nur mit dem Mindestsatz