
- Unterkunft wird kostenfrei gestellt
- Unterkunft im Betrieb
- Zimmer oder Appartement zur Alleinbenutzung
- Sowohl Berufs-, als auch Privatwäsche kann im Hause gewaschen und gebügelt werden.
- Speisen und alkoholfreie Getränke sind kostenfrei
- Die hier wohnenden Mitarbeiter dürfen nicht in den Zimmern kochen. Es kann sich aber jederzeit (außer in den Stoßzeiten) in der Küche etwas zubereitet oder bestellt werden, natürlich auch an den freien Tagen. Außer hochprozentigem Alkohol können alle Getränke genutzt werden.